Kleiber

Artensteckbrief - Kleiber (Sitta europaea)

Der Kleiber ist ganzjährig in Wäldern und Alleen anzutreffen, wenn dort alte, starke Bäume vorhanden sind. Sein besonderes Kennzeichen ist, dass er an Baum­stämmen entlangläuft und nicht, wie etwa Spechte, entlang hüpft. Er kann die Stämme nach oben und, mit dem Kopf voran, auch nach unten klettern.

Der 12 bis 14 Zentimeter große Vogel ist wenig scheu, kommt an Futterhäuser und nimmt gelegentlich sogar Nahrung wie Nüsse oder Sonnen­blumenkerne direkt von der Hand an. Seine natür­liche Nahrung besteht aber in erster Linie aus Insekten, Larven und Insek­ten­eiern. Samen, Beeren und Nüsse sind vor allem im Herbst und Winter gefragt, wenn in Mitteleuropa Insekten nicht ausreichend zur Verfügung stehen. Kleiber sind ausgesprochen standorttreu. Neben einem guten Nahrungsangebot ist für einen geeigneten Lebensraum das Vorhandensein von Baumhöhlen wesentlich.

Kleiber nutzen natürlicherweise verlassene Specht­höh­len und verkleinern durch Verkleben mit Lehm den Ein­gang so weit, dass sie gerade eben noch hindurchpas­sen. Hierdurch verhindern sie den Zugang für Marder und Krähen zur Bruthöhle, und schützen damit ihre Kinder. Das Verhalten praktizieren sie auch, wenn sie Nist­kästen als „Ersatzbruthöhlen“ nutzen.

Im Jahr 2006 war der Kleiber „Vogel des Jahres“ in Österreich und Deutschland. Die Entscheidung fiel aufgrund seiner engen Bindung an Wälder mit alten Baumbeständen und galt als Aufruf zur Erhaltung dieser für zahlreiche Arten wesentlichen Alt- und Totholzbestände in mitteleuropäischen Wäldern, die nach wie vor in rasanter Geschwindigkeit zerstört werden.

Noch gilt der Kleiber nicht, wie zahlreiche andere an diese natürlichen Lebensräume gebundenen Arten, als gefährdet. Der Grund dafür ist in der geringen Scheu des Kleibers zu finden, weshalb er auch Nistkästen im Umfeld von Menschen als Ersatz für den Verlust seiner natürlichen Lebensräume nutzt.

Die reinen waldbe­woh­nenden Vogelarten wie Sperlingskauz, Raufußkauz oder Zwergschnäpper können diese „Ausweichquar­tiere“ hingegen nicht nutzen. Daher ist es europaweit verpflichtend, die natürlichen Lebens­räume zu erhalten, da künstliche Maßnahmen immer nur von einigen wenigen Arten genutzt werden können. Der Kleiber ist entsprechend der niederösterreichischen Artenschutzverordnung gänzlich geschützt und eu­ropaweit streng zu schützen.